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Leitfaden

Prüffristen im Gebäude – die Übersicht

Welche Anlage wann geprüft werden muss, wo die typischen Lücken entstehen und warum ein Wartungsvertrag keine Prüfung ersetzt.

Stand: August 2026 · KKP Facility, München

Wer eine Immobilie betreibt, trägt Betreiberverantwortung. Das ist kein abstrakter Begriff: Kommt es zu einem Schaden und lässt sich nicht belegen, dass die betroffene Anlage fristgerecht geprüft wurde, wird es für Eigentümer, Verwaltung und Versicherung unangenehm.

Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Intervalle für Anlagen, die in Münchner Wohn- und Gewerbeobjekten typischerweise vorkommen.

Übersicht der üblichen Prüfintervalle

Anlage / BetriebsmittelÜbliches IntervallGrundlage
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Büro)alle 12–24 MonateDGUV V3, DIN VDE 0701-0702
Ortsveränderliche Betriebsmittel (Baustelle, raue Umgebung)alle 6 MonateDGUV V3
Ortsfeste elektrische Anlagenalle 4 JahreDGUV V3, DIN VDE 0105-100
Ortsfeste Anlagen in FeuchträumenjährlichDGUV V3
Aufzugsanlage – Haupt- und Zwischenprüfungim Wechsel etwa alle 12 MonateBetrSichV, durch ZP/ZS
Sicherheits- und NotbeleuchtungFunktionsprüfung monatlich, Kapazitätstest jährlichDIN EN 50172
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)jährlichDIN 18232, Landesbauordnung
Feststellanlagen an BrandschutztürenjährlichDIBt-Zulassung
Feuerlöscheralle 2 JahreDIN 14406-4, ASR A2.2
Rauchwarnmelder in WohnungenjährlichDIN 14676, Art. 46 BayBO
Trinkwasser – Legionellenprüfung, vermietete Wohnanlagealle 3 JahreTrinkwV (Großanlagen)
Trinkwasser – gewerbliche/öffentliche NutzungjährlichTrinkwV
Baumsichtkontrolleein- bis zweimal jährlichFLL-Baumkontrollrichtlinie
Spielplatzgeräte – HauptinspektionjährlichDIN EN 1176

Wichtig: Diese Tabelle ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die verbindliche Frist ergibt sich für elektrische Anlagen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung, für andere Anlagen aus Landesrecht, Zulassungsbescheid oder Herstellerangabe. Im Zweifel gilt das kürzere Intervall.

Die drei häufigsten Lücken

1. Niemand führt ein Anlagenverzeichnis

Ohne Liste aller prüfpflichtigen Anlagen kann niemand Fristen überwachen. Bei Objektübernahmen finden wir regelmäßig Anlagen, die in keinem Vertrag und in keinem Wartungsplan auftauchen – häufig Sicherheitsbeleuchtung und Feststellanlagen, weil sie im Alltag niemandem auffallen.

2. Wartung wird mit Prüfung verwechselt

Ein Wartungsvertrag ersetzt keine vorgeschriebene Prüfung. Bei Aufzügen ist das am deutlichsten: Die Wartungsfirma wartet, die Prüfung nimmt eine zugelassene Überwachungsstelle vor. Beides ist nötig, und für beides gibt es eigene Nachweise.

3. Der Prüfbericht wird abgeheftet, nicht gelesen

Prüfberichte enthalten oft festgestellte Mängel mit Fristsetzung. Wird der Bericht nur abgelegt, läuft die Frist, ohne dass jemand handelt. Der Nachweis, dass geprüft wurde, hilft dann wenig – er belegt sogar, dass der Mangel bekannt war.

Was daraus praktisch folgt

Ein Fristenkalender ist kein großes Projekt. Er besteht aus drei Schritten: Anlagenbestand erfassen, vorhandene Prüfberichte und Wartungsverträge sichten, Fälligkeiten mit Vorlauf eintragen. Bei einem durchschnittlichen Wohnobjekt ist das an einem Tag erledigt – und es ist der einzige Weg, Betreiberverantwortung belegbar zu erfüllen.

Wir übernehmen das im Rahmen der kaufmännischen Steuerung und führen die Elektroprüfungen mit eigenen Fachkräften durch.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Prüffristen

Wer haftet, wenn eine Prüfung versehentlich versäumt wurde?

Die Betreiberverantwortung liegt grundsätzlich beim Eigentümer beziehungsweise bei der Gemeinschaft. Sie kann vertraglich auf einen Dienstleister übertragen werden, aber nur wirksam, wenn die Übertragung schriftlich, konkret und mit den nötigen Befugnissen erfolgt. Eine pauschale Formulierung im Hausmeistervertrag reicht dafür in der Regel nicht.

Reicht ein Wartungsvertrag als Nachweis?

Nein. Wartung und vorgeschriebene Prüfung sind zwei verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Nachweisen. Bei Aufzügen und Sicherheitsanlagen ist das besonders relevant.

Wie lange müssen Prüfberichte aufbewahrt werden?

Als Faustregel bis mindestens zur übernächsten Prüfung, bei sicherheitsrelevanten Anlagen länger. Praktisch sinnvoll ist, alle Berichte dauerhaft objektbezogen zu archivieren – spätestens beim Verwalterwechsel zahlt sich das aus.

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