Leitfaden
Prüffristen im Gebäude – die Übersicht
Welche Anlage wann geprüft werden muss, wo die typischen Lücken entstehen und warum ein Wartungsvertrag keine Prüfung ersetzt.
Stand: August 2026 · KKP Facility, München
Wer eine Immobilie betreibt, trägt Betreiberverantwortung. Das ist kein abstrakter Begriff: Kommt es zu einem Schaden und lässt sich nicht belegen, dass die betroffene Anlage fristgerecht geprüft wurde, wird es für Eigentümer, Verwaltung und Versicherung unangenehm.
Die folgende Übersicht zeigt die üblichen Intervalle für Anlagen, die in Münchner Wohn- und Gewerbeobjekten typischerweise vorkommen.
Übersicht der üblichen Prüfintervalle
| Anlage / Betriebsmittel | Übliches Intervall | Grundlage |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Büro) | alle 12–24 Monate | DGUV V3, DIN VDE 0701-0702 |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel (Baustelle, raue Umgebung) | alle 6 Monate | DGUV V3 |
| Ortsfeste elektrische Anlagen | alle 4 Jahre | DGUV V3, DIN VDE 0105-100 |
| Ortsfeste Anlagen in Feuchträumen | jährlich | DGUV V3 |
| Aufzugsanlage – Haupt- und Zwischenprüfung | im Wechsel etwa alle 12 Monate | BetrSichV, durch ZP/ZS |
| Sicherheits- und Notbeleuchtung | Funktionsprüfung monatlich, Kapazitätstest jährlich | DIN EN 50172 |
| Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) | jährlich | DIN 18232, Landesbauordnung |
| Feststellanlagen an Brandschutztüren | jährlich | DIBt-Zulassung |
| Feuerlöscher | alle 2 Jahre | DIN 14406-4, ASR A2.2 |
| Rauchwarnmelder in Wohnungen | jährlich | DIN 14676, Art. 46 BayBO |
| Trinkwasser – Legionellenprüfung, vermietete Wohnanlage | alle 3 Jahre | TrinkwV (Großanlagen) |
| Trinkwasser – gewerbliche/öffentliche Nutzung | jährlich | TrinkwV |
| Baumsichtkontrolle | ein- bis zweimal jährlich | FLL-Baumkontrollrichtlinie |
| Spielplatzgeräte – Hauptinspektion | jährlich | DIN EN 1176 |
Wichtig: Diese Tabelle ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die verbindliche Frist ergibt sich für elektrische Anlagen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung, für andere Anlagen aus Landesrecht, Zulassungsbescheid oder Herstellerangabe. Im Zweifel gilt das kürzere Intervall.
Die drei häufigsten Lücken
1. Niemand führt ein Anlagenverzeichnis
Ohne Liste aller prüfpflichtigen Anlagen kann niemand Fristen überwachen. Bei Objektübernahmen finden wir regelmäßig Anlagen, die in keinem Vertrag und in keinem Wartungsplan auftauchen – häufig Sicherheitsbeleuchtung und Feststellanlagen, weil sie im Alltag niemandem auffallen.
2. Wartung wird mit Prüfung verwechselt
Ein Wartungsvertrag ersetzt keine vorgeschriebene Prüfung. Bei Aufzügen ist das am deutlichsten: Die Wartungsfirma wartet, die Prüfung nimmt eine zugelassene Überwachungsstelle vor. Beides ist nötig, und für beides gibt es eigene Nachweise.
3. Der Prüfbericht wird abgeheftet, nicht gelesen
Prüfberichte enthalten oft festgestellte Mängel mit Fristsetzung. Wird der Bericht nur abgelegt, läuft die Frist, ohne dass jemand handelt. Der Nachweis, dass geprüft wurde, hilft dann wenig – er belegt sogar, dass der Mangel bekannt war.
Was daraus praktisch folgt
Ein Fristenkalender ist kein großes Projekt. Er besteht aus drei Schritten: Anlagenbestand erfassen, vorhandene Prüfberichte und Wartungsverträge sichten, Fälligkeiten mit Vorlauf eintragen. Bei einem durchschnittlichen Wohnobjekt ist das an einem Tag erledigt – und es ist der einzige Weg, Betreiberverantwortung belegbar zu erfüllen.
Wir übernehmen das im Rahmen der kaufmännischen Steuerung und führen die Elektroprüfungen mit eigenen Fachkräften durch.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Prüffristen
Wer haftet, wenn eine Prüfung versehentlich versäumt wurde?
Die Betreiberverantwortung liegt grundsätzlich beim Eigentümer beziehungsweise bei der Gemeinschaft. Sie kann vertraglich auf einen Dienstleister übertragen werden, aber nur wirksam, wenn die Übertragung schriftlich, konkret und mit den nötigen Befugnissen erfolgt. Eine pauschale Formulierung im Hausmeistervertrag reicht dafür in der Regel nicht.
Reicht ein Wartungsvertrag als Nachweis?
Nein. Wartung und vorgeschriebene Prüfung sind zwei verschiedene Dinge mit unterschiedlichen Nachweisen. Bei Aufzügen und Sicherheitsanlagen ist das besonders relevant.
Wie lange müssen Prüfberichte aufbewahrt werden?
Als Faustregel bis mindestens zur übernächsten Prüfung, bei sicherheitsrelevanten Anlagen länger. Praktisch sinnvoll ist, alle Berichte dauerhaft objektbezogen zu archivieren – spätestens beim Verwalterwechsel zahlt sich das aus.
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