Leitfaden
Winterdienst in München – Pflichten, Zeiten, Haftung
Was die Münchner Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung verlangt, warum Streusalz auf Gehwegen verboten ist und weshalb der Nachweis wichtiger ist als die Schaufel.
Stand: August 2026 · KKP Facility, München
Winterdienst ist der Bereich, in dem aus einer Nachlässigkeit am schnellsten ein Haftungsfall wird. Und es ist der Bereich, in dem die Dokumentation wichtiger ist als die Schaufel.
Was in München konkret gilt
Maßgeblich ist die Münchner Straßenreinigungs- und -sicherungsverordnung. Wer außerhalb des städtischen Vollanschlussgebiets liegt, muss die Gehbahn vor dem eigenen Grundstück selbst räumen und streuen. Die Kernpunkte:
- Werktags, einschließlich Samstag: geräumt und gestreut bis spätestens 7 Uhr
- Sonn- und gesetzliche Feiertage: bis spätestens 8 Uhr
- Bis 20 Uhr muss so oft nachgearbeitet werden, wie es zur Gefahrenabwehr nötig ist
- Mindestens ein Meter Breite auf der Gehbahn
- Kein Streusalz auf Gehwegen im Münchner Stadtgebiet – das ist verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden. Zulässig sind abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand.
- Ist kein Gehweg vorhanden, muss entlang des Grundstücks ein Fußgängerstreifen in ausreichender Breite gesichert werden
Maßgeblich ist immer der aktuelle Wortlaut der Verordnung für Ihr Grundstück. Im Umland gelten die Satzungen der jeweiligen Gemeinde, die abweichen können – das betrifft vor allem Beginnzeiten und die gesicherte Breite.
Die Pflicht lässt sich übertragen – aber nicht abschieben
Eigentümer können die Räum- und Streupflicht auf Mieter oder auf einen Dienstleister übertragen. Damit endet die Verantwortung aber nicht vollständig: Es bleibt eine Auswahl- und Überwachungspflicht. Wer einen Dienstleister beauftragt und nie kontrolliert, ob der tatsächlich kommt, steht im Schadensfall nicht so gut da, wie er glaubt.
Praktisch heißt das: Die Übertragung gehört schriftlich und konkret geregelt – welche Flächen, welche Zeiten, welches Streumittel, welche Dokumentation.
Warum der Nachweis entscheidend ist
Kommt es zu einem Sturz, ist die Beweislage entscheidend. Ohne Dokumentation steht die Aussage des Gestürzten gegen die Behauptung, man sei da gewesen. Mit einem Einsatzprotokoll – Datum, Uhrzeit, Maßnahme, verwendetes Streumittel – sieht die Sache anders aus.
Das gilt auch für Grenzwetterlagen: Wenn es nachts leicht gefriert und morgens niemand kontrolliert, weil kein Schnee liegt, entsteht genau die Lücke, in der die meisten Unfälle passieren.
Was ein belastbarer Winterdienstvertrag enthält
- Genaue Benennung der zu sichernden Flächen, möglichst mit Plan
- Beginn- und Endzeiten, abgestimmt auf die geltende Verordnung
- Regelung für Kontrollfahrten bei Frost ohne Schneefall
- Streumittel und Depot vor Ort
- Dokumentationspflicht mit Herausgabe der Nachweise auf Anforderung
- Abkehren des Splitts zum Saisonende
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Wie wir das umsetzen, steht auf der Seite zu Außenanlagen und Winterdienst.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Winterdienst
Ab wann muss in München geräumt sein?
An Werktagen einschließlich Samstag bis spätestens 7 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis spätestens 8 Uhr. Bis 20 Uhr muss so oft nachgearbeitet werden, wie es zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
Darf man in München mit Salz streuen?
Auf Gehwegen im Münchner Stadtgebiet ist das Streuen von Salz oder salzhaltigem Material verboten und kann mit Bußgeld geahndet werden. Verwendet werden abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand.
Wie breit muss geräumt werden?
Nach der Münchner Verordnung mindestens ein Meter auf der Gehbahn. Bei Eingangsbereichen und stark genutzten Zugängen ist mehr sinnvoll, auch wenn die Verordnung weniger verlangt.
Haften wir noch, wenn wir einen Dienstleister beauftragt haben?
Die Ausführungspflicht geht über, eine Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt. Deshalb ist ein Dienstleister, der seine Einsätze dokumentiert und die Nachweise herausgibt, nicht nur bequemer, sondern haftungsrechtlich relevant.
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